AGB

Stand: 11. August 2026

Anbieter: Rec Dot Media e.U. (Inhaber: Martin Orthofer), Walkersdorf 4, 8262 Ottendorf an der Rittschein, Österreich · FN 562211 g, Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz · UID ATU78745404 · office@11frames.io (nachfolgend „Anbieter" oder „11frames").

„11frames" ist eine Geschäftsbezeichnung der Rec Dot Media e.U.; Vertragspartner des Vereins ist ausschließlich die Rec Dot Media e.U.

Der Anbieter behält sich vor, den Geschäftsbetrieb zu einem späteren Zeitpunkt in eine Gesellschaft (voraussichtlich „11frames GmbH") zu überführen; die Übertragung dieses Vertrags auf eine solche Gesellschaft ist in §14.6 geregelt.

§1 Geltungsbereich und Begriffe

1.1 Geltungsbereich

Diese AGB gelten für sämtliche Verträge zwischen dem Anbieter und dem jeweiligen Vereinskunden (nachfolgend „Verein") über die Nutzung der 11frames-Plattform. Entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Vereins werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.

1.2 Begriffe

  • Plattform die unter 11frames.app und zugehörigen Subdomains bereitgestellte webbasierte Software des Anbieters.
  • Pilot-Phase der zeitlich begrenzte, kostenlose Testbetrieb der Plattform mit ausgewählten Vereinen vor Markteinführung.
  • Vereinsdaten alle vom Verein in die Plattform eingebrachten Daten (Spielplan, Spieler- und Funktionärsdaten, Vereinsbranding, Sponsoren, erzeugte Grafiken und Texte).
  • Vereinslogo das vereinsidentifizierende Bildkennzeichen des Vereins.
  • Personendaten personenbezogene Daten natürlicher Personen (Spieler, Funktionäre, sonstige abgebildete Personen), die in der Plattform verarbeitet werden.
  • 11frames-Ökosystem die Gesamtheit der Vereine mit aktivem Nutzungsvertrag.

§2 Vertragsschluss und Vertretungsberechtigung

2.1 Vertragsschluss

Der Vertrag kommt zustande durch die Anmeldung des Vereins bzw. seine Aufnahme in die Pilot-Phase, die Zustimmung zu diesen AGB sowie die Freischaltung des Vereinszugangs durch den Anbieter.

2.2 Vertretungsberechtigung des Vereins

Der Vertragsabschluss und die Zustimmung zu diesen AGB erfolgen durch eine zur Vertretung des Vereins berechtigte Person (Obmann/Obfrau bzw. die nach den Vereinsstatuten vertretungsbefugte Person oder eine durch Vorstandsbeschluss bevollmächtigte Person). Der Verein sichert zu, dass die handelnde Person zur Abgabe dieser Erklärungen für den Verein berechtigt ist. Ein Wechsel der Kontakt- oder vertretungsberechtigten Person ist dem Anbieter unverzüglich per E-Mail an office@11frames.io mitzuteilen; bis zum Zugang einer solchen Mitteilung gilt die bisherige Person als legitimiert.

2.3 Einordnung des Vereins

Der Verein schließt diesen Vertrag im Rahmen seiner Vereinstätigkeit. Soweit einzelne zwingende Verbraucherschutzbestimmungen anwendbar sein sollten, bleiben diese unberührt.

§3 Vertragsgegenstand und Leistungsbeschreibung

3.1 Leistungen der Plattform

Der Anbieter stellt dem Verein die Plattform zur Erstellung von Social-Media-Grafiken zur Verfügung. Der Funktionsumfang umfasst insbesondere:

  • Grafik-Erstellung in gängigen Social-Media-Formaten, u. a. Aufstellung/Lineup, Match-Vorschau, Ergebnis- und Tor-Grafiken, Spielübersicht, Vertragsverlängerung, Geburtstag, Zitat sowie Sponsoren-Grafiken.
  • Vereins-Branding (Hinterlegung von Vereinslogo und Vereinsfarben).
  • Verwaltung mehrerer Mannschaften, Spieler-Roster, Funktionäre, Spielplan- und Match-Daten sowie Sponsoren.
  • Template-basierte Bildunterschriften (Captions). Diese werden ausschließlich aus vorgegebenen Vorlagen erzeugt; es findet kein Einsatz künstlicher Intelligenz und keine Übermittlung von Daten an einen KI-/Sprachmodell-Anbieter statt.

3.2 Nicht umfasst

Nicht Bestandteil der Leistung sind insbesondere: automatisches Veröffentlichen der Grafiken auf Social-Media-Plattformen, E-Mail-Versand an Vereinsmitglieder, garantierte Verfügbarkeit oder Service-Level-Zusagen, Support außerhalb üblicher Bürozeiten sowie Schnittstellen zu externen Verbands- oder Ligasystemen.

3.3 Änderungen des Funktionsumfangs

Der Funktionsumfang kann sich weiterentwickeln. Wesentliche Funktionsänderungen werden dem Verein vorab per E-Mail mitgeteilt.

§4 Pilot-Phase, Entgelt, Beta-Charakter

4.1 Pilot-Phase (unentgeltlich)

Die Nutzung der Plattform während der Pilot-Phase ist für den Verein kostenlos. Es fallen keine Setup-, Nutzungs- oder wiederkehrenden Gebühren an. Die Pilot-Phase endet mit dem Übergang in den entgeltlichen Betrieb nach §4.3.

4.2 Beta-Charakter

Die Plattform befindet sich in der Erprobung. Der Verein nimmt zur Kenntnis, dass Funktionen sich kurzfristig ändern oder entfallen können, dass Fehler, Ausfälle oder Datenverluste möglich sind und dass keine ununterbrochene Verfügbarkeit gewährleistet wird. Der Verein ist gehalten, kritische Vereinsdaten zusätzlich außerhalb der Plattform zu sichern.

4.3 Übergang in den entgeltlichen Betrieb

Vor einem Übergang in den entgeltlichen Betrieb informiert der Anbieter den Verein mit einer Frist von mindestens 30 Tagen in Textform. Der Übergang bedarf der aktiven Zustimmung des Vereins; ohne Zustimmung endet das Nutzungsverhältnis mit dem Ende der Pilot-Phase, ohne dass dem Verein Kosten entstehen. Ein Entgelt wird erst geschuldet, wenn der Verein den entgeltlichen Bedingungen zugestimmt hat.

4.4 Entgelte im entgeltlichen Betrieb

Der Anbieter bietet die Plattform in zwei Tarifen an. Maßgeblich sind die bei Vertragsabschluss auf 11frames.io/preise ausgewiesenen Entgelte:

TarifEntgeltBindung
Saison-Abo39 € pro Monat, inkl. UStLaufzeit 12 Monate (§11.1)
Flexibel49 € pro Monat, inkl. UStohne Mindestlaufzeit

Beide Tarife umfassen denselben Funktionsumfang; sie unterscheiden sich ausschließlich in der Bindung. Alle Entgelte sind Bruttobeträge einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

Zusätzlich gilt:

  • Testphase: Der Anbieter kann eine unentgeltliche Testphase von 14 Tagen einräumen. Kündigt der Verein bis zum Ende der Testphase, entsteht kein Entgelt.
  • Einrichtungsentgelt: Für die optionale vollständige Einrichtung durch den Anbieter („White-Glove-Setup") fällt ein einmaliges Entgelt von 150 € an. Es wird ausschließlich einmalig verrechnet und ist nicht Bestandteil des laufenden Entgelts.
  • Tarifwechsel: Ein Wechsel vom Tarif Flexibel in das Saison-Abo ist jederzeit zum Beginn des Folgemonats möglich; mit dem Wechsel beginnt eine neue Laufzeit nach §11.1. Ein Wechsel vom Saison-Abo in den Tarif Flexibel ist zum Ende der jeweiligen Laufzeit möglich.

4.5 Fälligkeit und Zahlung

Das Entgelt ist monatlich im Voraus zu entrichten und mit Rechnungslegung fällig. Die Abrechnung erfolgt über den vom Anbieter eingesetzten Zahlungsdienstleister; die Rechnung wird elektronisch in Textform bereitgestellt, womit sich der Verein einverstanden erklärt.

4.6 Zahlungsverzug

Kommt der Verein mit einer Zahlung in Verzug, kann der Anbieter nach erfolgloser Mahnung und Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen den Zugang zur Plattform sperren. Die Zahlungspflicht für die vereinbarte Laufzeit bleibt davon unberührt. Gesetzliche Verzugszinsen bleiben vorbehalten; gegenüber Verbrauchern gelten die zwingenden Bestimmungen, insbesondere zu Mahnspesen und Verzugszinsen.

4.7 Preisgarantie für Gründungsvereine

Vereine, die bis zum 31. Dezember 2026 einen entgeltlichen Vertrag abschließen, erhalten eine Preisgarantie für 24 Monate, gerechnet ab der ersten Zahlung. Sie umfasst:

1. Entgelt: Das bei Vertragsabschluss vereinbarte Entgelt des gewählten Tarifs bleibt für die Dauer der Garantie unverändert. Gebunden ist dabei der Tarif, nicht der Betrag: Wechselt der Verein während der Garantie in einen anderen Tarif, gilt für diesen das zum Zeitpunkt seines Vertragsabschlusses geltende Entgelt.

2. Preissenkungen: Senkt der Anbieter das Entgelt eines Tarifs, gilt für den Verein automatisch das niedrigere Entgelt. Die Garantie wirkt ausschließlich zugunsten des Vereins.

3. Funktionsumfang (Bestandsschutz): Führt der Anbieter später eine Staffelung in mehrere Leistungspakete ein, behält der Verein sämtliche Funktionen, die er zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nutzt, zu seinem garantierten Entgelt, auch wenn diese Funktionen künftig einem höheren Paket zugeordnet werden.

4. Umsatzsteuer: Die Garantie bezieht sich auf das Nettoentgelt. Ändert sich der gesetzliche Umsatzsteuersatz, wird die Änderung auf den Bruttopreis weitergegeben.

4.8 Entgeltänderung nach Ablauf der Preisgarantie

1. Nach Ablauf der Preisgarantie (§4.7), bzw. bei Verträgen ohne Garantie nach Ablauf der jeweiligen Laufzeit, gilt das zum Zeitpunkt der Änderung jeweils aktuelle Entgelt. Der Anbieter teilt dem Verein eine Änderung mindestens drei Monate vor ihrem Wirksamwerden in Textform mit; die Mitteilung nennt das bisherige und das neue Entgelt sowie den Tag des Wirksamwerdens.

2. Der Verein kann den Vertrag aus Anlass einer solchen Änderung bis zum Tag ihres Wirksamwerdens zu diesem Tag kündigen, auch wenn eine vereinbarte Laufzeit zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgelaufen ist. Auf dieses Sonderkündigungsrecht wird in der Mitteilung nach Abs 1 ausdrücklich und hervorgehoben hingewiesen.

3. Übt der Verein das Kündigungsrecht nicht aus, gilt das geänderte Entgelt ab dem Tag des Wirksamwerdens als vereinbart. Bereits im Voraus gezahlte Entgelte für Zeiträume nach einer Beendigung werden anteilig rückerstattet.

§5 Logo-Sharing-Lizenz und Sponsoren-Inhalte

5.1 Lizenzerteilung (Logo-Sharing)

Mit der Zustimmung zu diesen AGB und der Nutzung der Plattform räumt der Verein dem Anbieter eine nicht-ausschließliche, unentgeltliche, jederzeit widerrufliche Lizenz ein, sein Vereinslogo zu speichern, anzuzeigen und anderen Vereinen des 11frames-Ökosystems im Match-Kontext zum Zweck der Erstellung von Match-Grafiken bereitzustellen. Das Vereinslogo ist das Kennzeichen des Vereins (juristische Person) und enthält für sich genommen keine personenbezogenen Daten.

5.1a Widerspruch (Opt-out)

Der Verein kann dieser Nutzung jederzeit widersprechen (Opt-out), über die Plattform, soweit dort verfügbar, oder durch schriftliche Mitteilung (E-Mail an office@11frames.io genügt). Ab Zugang des Widerspruchs wird das Vereinslogo aus der internen Bereitstellung entfernt; die Folgen richten sich nach §5.3.

5.1b Vereinsname (sachliche Nutzung)

Der Vereinsname wird zur sachlichen Identifikation im Match-Kontext (insbesondere zur Nennung des Gegners in Match-Grafiken sowie in Spielplan- und Ergebnisdarstellungen) gespeichert und verwendet. Der Vereinsname ist das Kennzeichen einer juristischen Person und enthält für sich genommen keine personenbezogenen Daten; seine sachliche Nennung bedarf keiner gesonderten Lizenz. Der Widerspruch nach §5.1a bezieht sich auf das Vereinslogo und nicht auf die sachliche Nennung des Vereinsnamens. Eine über die sachliche Nennung hinausgehende Verwendung zu Werbezwecken des Anbieters richtet sich nach §5.6 (Referenznennung).

5.2 Beschränkung

Die Bereitstellung erfolgt ausschließlich an Vereine mit aktivem Nutzungsvertrag und ausschließlich im Match-Kontext (Darstellung in Grafiken zu tatsächlich angesetzten oder gespielten Spielen). Eine Weitergabe zu vereinsfremden Zwecken (Werbung, Merchandise o. Ä.) ist ausgeschlossen.

5.3 Widerruf und Bestandsschutz

Der Verein kann die Lizenz jederzeit widerrufen, über die Plattform oder durch schriftliche Mitteilung an office@11frames.io (§5.1a). Der Widerruf führt zur Entfernung des Vereinslogos aus der internen Bereitstellung und zur Einstellung der weiteren Bereitstellung. Bereits durch andere Vereine erstellte Grafiken bleiben in der zum Erstellungszeitpunkt erzeugten Form bestehen und unterliegen keiner rückwirkenden Löschpflicht des Anbieters.

5.4 Sponsoren-Inhalte

Der Verein kann Sponsoren (Name, Logo, Website, Kategorie) erfassen und in Grafiken sowie Captions einbinden. Der Verein sichert zu, zur Verwendung der Sponsoren-Logos, -Namen und -Websites zu diesem Zweck berechtigt zu sein. §5.1 bis §5.3 gelten für Sponsoren-Logos sinngemäß.

5.5 Zusicherung und Freistellung

Der Verein sichert zu, Inhaber der erforderlichen Rechte an Vereins- und Sponsoren-Logos zu sein bzw. über entsprechende Nutzungsrechte zu verfügen, und stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Verletzung dieser Zusicherung beruhen. Die weitergehende Zusicherungs- und Freistellungserklärung zu Personendaten und Bildrechten ergibt sich aus §7 sowie aus dem gesonderten Dokument „Zusicherungs- und Freistellungserklärung".

5.6 Referenznennung (Marketing)

Der Verein räumt dem Anbieter das Recht ein, Vereinsname und Vereinslogo als Kundenreferenz in der eigenen Unternehmenskommunikation zu verwenden (z. B. Referenzliste auf der Website, Präsentationen, Beiträge des Anbieters in sozialen Medien der Art „Verein X erstellt seine Grafiken mit 11frames"). Diese Nutzung ist auf die Darstellung der Kundenbeziehung beschränkt; eine Herabsetzung des Vereins oder die Behauptung einer darüber hinausgehenden Partnerschaft erfolgt nicht.

Widerspruch (Opt-out): Der Verein kann der Referenznennung jederzeit ohne Angabe von Gründen widersprechen, über die Plattform, soweit dort verfügbar, oder per E-Mail an office@11frames.io. Ab Zugang des Widerspruchs unterbleibt die Referenznennung in neuen Materialien; bereits veröffentlichte Online-Materialien werden zeitnah angepasst, soweit zumutbar. Der Widerspruch nach §5.1a (Logo-Sharing) und der Widerspruch nach diesem §5.6 sind voneinander unabhängig.

Testimonials und Personenbezug: Zitate, Erfahrungsberichte oder Fotos von Personen (z. B. Funktionären) verwendet der Anbieter nur mit gesonderter, jederzeit widerrufbarer Einwilligung des Vereins und der jeweils zitierten bzw. abgebildeten Person.

§6 Daten-Ownership und Nutzungsrechte

6.1 Eigentum an Vereinsdaten

Sämtliche Vereinsdaten bleiben dem Verein zugeordnet. Der Anbieter erlangt kein eigenständiges Verwertungsrecht an Vereinsdaten.

6.2 Verarbeitungsrecht

Der Anbieter erhält das zur Bereitstellung des Dienstes notwendige, nicht-ausschließliche Recht, die Vereinsdaten zu speichern, in der Plattform anzuzeigen, zur Erzeugung von Grafiken zu verarbeiten und im Rahmen der Logo-Sharing-Lizenz (§5) bereitzustellen.

6.3 Aggregierte Nutzungsdaten

Der Anbieter ist berechtigt, anonymisierte und aggregierte Nutzungsdaten (z. B. Anzahl erstellter Grafiken, technische Kennzahlen) zur Produktverbesserung und für statistische, nicht-identifizierende Zwecke zu verwenden.

6.4 Nutzungsrechte an erstellten Grafiken

Der Verein erhält an den mit der Plattform erstellten Grafiken ein zeitlich und räumlich unbeschränktes, unentgeltliches, nicht-ausschließliches Nutzungsrecht zur Veröffentlichung im Rahmen seiner Vereinskommunikation (insbesondere soziale Medien, eigene Websites, Print, E-Mail). Dieses Nutzungsrecht bleibt von der Beendigung des Vertrags unberührt, bereits erstellte Grafiken dürfen auch nach Vertragsende weiterverwendet werden. Es umfasst das Recht, Plattformbetreibern (z. B. sozialen Netzwerken) die für die Veröffentlichung technisch erforderlichen Unterlizenzen einzuräumen. Die zugrunde liegenden Templates, Layouts und die Software selbst bleiben geistiges Eigentum des Anbieters; nicht gestattet sind die Extraktion, Nachbildung oder der Weiterverkauf der Templates außerhalb der bestimmungsgemäß erstellten Grafiken.

§7 Personendaten und Bildrechte

7.1 Verantwortlichkeit

Für die Verarbeitung von Personendaten der Spieler, Funktionäre und sonstiger abgebildeter Personen ist der Verein datenschutzrechtlich Verantwortlicher (Art. 4 Z 7 DSGVO). Der Anbieter handelt insoweit als Auftragsverarbeiter (Art. 28 DSGVO) auf Grundlage des gesondert abzuschließenden Auftragsverarbeitungsvertrags (AVV), der Bestandteil dieses Vertragsverhältnisses ist.

7.2 Zusicherung des Vereins

Der Verein sichert zu, für alle von ihm eingegebenen oder hochgeladenen Personendaten und Lichtbilder sämtliche erforderlichen Einwilligungen und Rechtsgrundlagen eingeholt zu haben oder einzuholen, insbesondere:

  • die datenschutzrechtliche Einwilligung (Art. 6 Abs 1 lit a DSGVO), bei Minderjährigen unter Beachtung von Art. 8 DSGVO und § 4 Abs 4 DSG;
  • die bildnisrechtliche Zustimmung nach § 78 UrhG;
  • bei Minderjährigen die Zustimmung der Erziehungsberechtigten.

Dies gilt insbesondere für Grafiken mit prominenter Personendarstellung (u. a. Vertragsverlängerung, Geburtstag, Zitat) sowie für die Nennung von Spielernamen in Tor- und Match-Grafiken.

7.3 Freistellung

Der Verein stellt den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die auf fehlenden, unwirksamen oder unzureichenden Einwilligungen oder auf der Rechtswidrigkeit der eingebrachten Inhalte beruhen. Die Freistellung umfasst die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung. Die ausführliche Fassung ergibt sich aus dem Dokument „Zusicherungs- und Freistellungserklärung".

7.4 Umsetzung von Betroffenenrechten

Der Anbieter unterstützt den Verein bei der Erfüllung der Rechte betroffener Personen (Art. 12 bis 22 DSGVO). Direkte Anfragen betroffener Personen an den Anbieter werden an den Verein als Verantwortlichen weitergeleitet.

§8 Pflichten des Vereins

  • Der Verein macht bei Anmeldung und Nutzung wahrheitsgemäße Angaben und hält Änderungen aktuell.
  • Der Verein behandelt Zugangsdaten vertraulich und schützt sie vor unbefugtem Zugriff; ein Missbrauchsverdacht ist unverzüglich mitzuteilen.
  • Der Verein nutzt die Plattform nicht rechtswidrig oder missbräuchlich; untersagt sind insbesondere das Einstellen rechtswidriger, beleidigender oder rechteverletzender Inhalte, das Umgehen von Sicherheitsmaßnahmen sowie automatisierter Massenabruf.
  • Der Verein ist für die datenschutzkonforme Verarbeitung der von ihm eingebrachten Personendaten verantwortlich (§7).

§9 Haftung

9.1 Haftungsbeschränkung

Der Anbieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, das ist eine Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für die leicht fahrlässige Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten ausgeschlossen; dies gilt insbesondere für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden und Datenverluste, soweit diese nicht auf der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruhen.

9.2 Beta-Klausel (nur unentgeltliche Pilot-Phase)

Während der kostenlosen Pilot-Phase ist die Haftung des Anbieters für Funktionsstörungen, Fehler, Datenverluste und temporäre Ausfälle auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Der Verein nimmt den Beta-Charakter ausdrücklich zur Kenntnis (§4.2). Nicht beschränkt wird die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.

Im entgeltlichen Betrieb gilt diese erweiterte Beschränkung nicht; dort haftet der Anbieter nach §9.1.

9.3 Höhere Gewalt

Der Anbieter haftet nicht für Ausfälle und Schäden aufgrund von Ereignissen außerhalb seines Einflussbereichs, insbesondere Ausfälle von Sub-Auftragsverarbeitern (Supabase, Vercel, Sentry), Cyber-Angriffe oder Störungen der Internet-Infrastruktur. Dies gilt nicht, soweit der Anbieter die Schäden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat.

9.4 Datensicherung

Der Verein ist gehalten, kritische Vereinsdaten zusätzlich selbst zu sichern; der Anbieter haftet nicht für Schäden aus Datenverlust, soweit der Verein dieser Obliegenheit nicht nachkommt und der Datenverlust nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters beruht.

§10 Verfügbarkeit und Gewährleistung

10.1 Verfügbarkeit

In der Pilot-Phase erfolgt die Bereitstellung „wie besehen" (as is) ohne Verfügbarkeits- oder Service-Level-Zusage. Im entgeltlichen Betrieb schuldet der Anbieter die Bereitstellung der in §3.1 beschriebenen Leistung; eine bestimmte Verfügbarkeitsquote (Service Level) wird nicht zugesagt. Der Anbieter bemüht sich um eine möglichst hohe Verfügbarkeit, kann eine ununterbrochene Verfügbarkeit jedoch nicht garantieren. Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit außerhalb der üblichen Nutzungszeiten durchgeführt und, soweit planbar, vorab angekündigt.

10.2 Gewährleistung

Für die unentgeltliche Pilot-Phase wird die gesetzliche Gewährleistung (§§ 922 ff ABGB) eingeschränkt, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Im entgeltlichen Betrieb gilt die gesetzliche Gewährleistung; eine Einschränkung erfolgt nur, soweit sie gegenüber Unternehmern zulässig ist. Unberührt bleiben in jedem Fall:

  • zwingende gesetzliche Gewährleistungsansprüche, insbesondere gegenüber Verbrauchern;
  • Ansprüche wegen arglistig verschwiegener Mängel;
  • Ansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit;
  • Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz;
  • Schadenersatzansprüche nach Maßgabe von §9.

§11 Laufzeit, Kündigung, Datenrückgabe

11.1 Laufzeit und Verlängerung

  • Pilot-Phase: Das Nutzungsverhältnis läuft auf unbestimmte Zeit und ist von beiden Seiten jederzeit beendbar (§11.2, §11.3).
  • Tarif Flexibel: Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit ohne Mindestlaufzeit.
  • Saison-Abo: Der Vertrag hat eine Laufzeit von 12 Monaten ab Vertragsabschluss. Er verlängert sich jeweils um weitere 12 Monate, sofern ihn nicht eine Partei bis einen Monat vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit in Textform kündigt. Der Anbieter erinnert den Verein spätestens zwei Monate vor Ablauf in Textform an das bevorstehende Laufzeitende und die Kündigungsfrist.

11.2 Kündigung durch den Verein

Während der Pilot-Phase und im Tarif Flexibel kann der Verein den Vertrag jederzeit ohne Angabe von Gründen zum Ende des laufenden Abrechnungsmonats kündigen, über die Plattform (Einstellungen, Konto löschen) oder per E-Mail an office@11frames.io. Im Saison-Abo gilt die Kündigungsfrist nach §11.1; unberührt bleiben das Sonderkündigungsrecht nach §4.8 Abs 2, das Widerspruchsrecht bei AGB-Änderungen (§13.2) sowie die außerordentliche Kündigung (§11.4).

11.3 Kündigung durch den Anbieter

Der Anbieter kann den Vertrag in der Pilot-Phase mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende ordentlich kündigen, im entgeltlichen Betrieb mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit.

11.4 Außerordentliche Kündigung

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt; für den Anbieter liegt ein wichtiger Grund insbesondere bei erheblichem Verstoß gegen §8 oder bei Zahlungsverzug trotz Nachfristsetzung (§4.6) vor.

11.5 Folgen der Beendigung

Nach Beendigung erhält der Verein für 30 Tage Gelegenheit zum Datenexport. Anschließend werden die im Auftrag verarbeiteten Personendaten (insbesondere Spieler-, Funktionärs- und Fotodaten) nach Maßgabe des AVV (§9) innerhalb von 30 Tagen nach Ablauf der Exportfrist gelöscht oder zurückgegeben, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht. Das freigegebene Vereinslogo sowie bereits unter der Logo-Sharing-Lizenz von anderen Vereinen erstellte Grafiken bleiben gemäß §5.3 unberührt. Einzelheiten zur Löschung im Auftragsverhältnis regelt der AVV.

§12 Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach Maßgabe der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung sowie, für die im Auftrag des Vereins verarbeiteten Personendaten, nach Maßgabe des Auftragsverarbeitungsvertrags (AVV). Beide Dokumente sind Bestandteil des Vertragsverhältnisses. Bei Widersprüchen in Datenschutzfragen geht der AVV vor.

§13 Änderungen dieser AGB

13.1 Vorankündigung

Der Anbieter kann diese AGB ändern. Änderungen werden dem Verein mit einer Frist von 30 Tagen per E-Mail mitgeteilt.

13.2 Nicht-wesentliche Änderungen

Bei nicht-wesentlichen Änderungen (z. B. redaktionelle Anpassungen, neue Sub-Auftragsverarbeiter) gilt das Ausbleiben eines Widerspruchs innerhalb von 30 Tagen als Zustimmung; auf diese Wirkung wird in der Mitteilung hingewiesen. Widerspricht der Verein fristgerecht, endet der Vertrag zum geplanten Stichtag.

13.3 Wesentliche Änderungen

Wesentliche Änderungen (insbesondere Einführung eines Entgeltmodells, erhebliche Reduktion des Leistungsumfangs, wesentliche Änderung der Haftungs- oder Datenschutzregelungen) bedürfen der aktiven Zustimmung des Vereins. Schweigen gilt nicht als Zustimmung.

§14 Schlussbestimmungen

14.1 Anwendbares Recht

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des IPR und des UN-Kaufrechts.

14.2 Gerichtsstand

Soweit der Verein Unternehmer ist, wird als Gerichtsstand das sachlich zuständige Gericht am Sitz des Anbieters vereinbart (Bezirksgericht Feldbach bzw. Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz). Zwingende Verbrauchergerichtsstände bleiben unberührt.

14.3 Erfüllungsort

Erfüllungsort ist der Sitz des Anbieters in 8262 Ottendorf an der Rittschein.

14.4 Vertragssprache

Vertragssprache ist Deutsch.

14.5 Textform

Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform (E-Mail genügt). Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

14.6 Abtretung / Rechtsnachfolge

Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag dürfen ohne Zustimmung der anderen Partei nicht an Dritte übertragen werden. Ausgenommen ist die Übertragung des gesamten Geschäftsbetriebs im Zuge der Gründung bzw. Fortführung durch eine Gesellschaft des Anbieters (insbesondere die 11frames GmbH), sofern der Verein dadurch nicht schlechter gestellt wird.

14.7 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.